Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Objekten. 
Sehr gerne schicken wir Ihnen unverbindlich vertrauliche, detaillierte Exposés. 
Doch Diskretion ist bei Verpachtung oder Verkauf von in Betrieb befindlichen Hotel- und Gastronomie-Immobilien höchstes Gebot!

Um Sie künftig mit vertraulichen Informationen versorgen zu können, müssen wir Sie der guten Ordnung halber bitten, die folgende Vertraulichkeitserklärung einmalig schriftlich zu bestätigen, um unseren Verpflichtungen  gegenüber unseren Auftraggebern,
den Eigentümern bzw.  Verpächtern bezüglich Diskretion zu entsprechen.

VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG:

Hiermit bestätige ich,
dass ich die vom IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen streng vertraulich behandle und diese nicht an Dritte, die nicht in die Beurteilung oder Bewertung des beabsichtigten Abschlusses eingebunden sind, weitergebe, kopiere oder anderweitig veröffentliche.

Alle Termine zur Besichtigung werden ausschließlich über das IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK vereinbart und wahrgenommen. Ich werde zu den Eigentümern, Verpächtern, Betreibern oder sonstigen Personen, die direkt oder indirekt mit den betreffenden Pacht- oder Kaufobjekten in Verbindung stehen, keinen Kontakt aufnehmen.


Maklerkonditionen:

Unseren rechtlich zustehenden Provisionsanspruch entnehmen Sie bitte den Anzeigen und Exposés zu den jeweiligen Objekten.

Provisionsanspruch/höhe:
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die nachfolgenden, branchenüblichen, gewerblichen Standard Makler-Provisionsansprüche in Deutschland, Österreich, Schweiz:

Bei Immobilienkauf gelten 3% des notariell beglaubigten Kaufpreises
(vom Käufer zu zahlen)
Die vom Verkäufer (Auftraggeber) zu zahlende Provisionshöhe beträgt ebenfalls 3% des notariell beglaubigten Kaufpreises jeweils zzgl. ges. MWST, fällig bei Vertragsunterzeichnung.

Bei Verpachtung gelten 3 Monatspachten
(vom Pächter zu zahlen)
Die vom Verpächter (Auftraggeber) zu zahlende Provisionshöhe beträgt ebenfalls 3 Monatspachten jeweils zzgl. ges. MWST, fällig bei Vertragsunterzeichnung.

Bei Abschluss von Arbeits- oder Angestelltenverhältnissen statt Pachtverträgen liegt unser Provisionsanspruch gegenüber dem Auftraggeber bei 3 Bruttomonatslöhnen.
Die vom vermittelten Arbeitnehmer/Angestellten zu zahlende Provisionshöhe liegt ebenfalls bei 3 Bruttomonatslöhnen jeweils zzgl. ges. Mwst.

Bei nachgewiesener Nichtachtung der Verschwiegenheitsverpflichtung ist die volle, angegebene Provisionshöhe zu entrichten.

Im gewerblichen Bereich gilt die Käuferprovision unabhängig von der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Sollte kein Vertrag zustande kommen, waren alle unsere Dienste kostenlos.

Ich akzeptiere und verstehe den Inhalt dieser Erklärung und erkenne durch die Anforderung der Informationen zu dem betreffenden Objekt deren Rechtsverbindlichkeit auch ohne meine Unterschrift ausdrücklich an.
Eine Kopie der AGB, den Bestimmungen zur Datenschutz, die Widerrufsbelehrung, sowie einen LINK zum Widerrufsformular habe ich erhalten.
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