Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Objekten. 
Sehr gerne schicken wir Ihnen unverbindlich vertrauliche, detaillierte Exposés. 
Doch Diskretion ist bei Verpachtung oder Verkauf von in Betrieb befindlichen Hotel- und Gastronomie-Immobilien höchstes Gebot!

Um Sie künftig mit vertraulichen Informationen versorgen zu können, müssen wir Sie der guten Ordnung halber bitten, die folgende Vertraulichkeitserklärung einmalig schriftlich zu bestätigen, um unseren Verpflichtungen gegenüber unseren Auftraggebern, den Eigentümern bzw. Verpächtern bezüglich Diskretion zu entsprechen.

VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG
mit Anerkennung unserer Maklerkonditionen bei erfolgreicher Vermittlung

Hiermit bestätige ich,
dass ich die vom IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen streng vertraulich behandle und diese nicht an Dritte, die nicht in die Beurteilung oder Bewertung des beabsichtigten Abschlusses eingebunden sind, weitergebe, kopiere oder anderweitig veröffentliche.

Alle Termine zur Besichtigung werden ausschließlich über das IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK vereinbart und wahrgenommen. Ich werde zu den Eigentümern, Verpächtern, Betreibern oder sonstigen Personen, die direkt oder indirekt mit den betreffenden Pacht- oder Kaufobjekten in Verbindung stehen, keinen Kontakt aufnehmen.


Maklerkonditionen:

Unseren rechtlich zustehenden Provisionsanspruch entnehmen Sie bitte den Anzeigen und Exposés zu den jeweiligen Objekten.

Provisionsanspruch/höhe:
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die nachfolgenden, branchenüblichen, gewerblichen Standard Makler-Provisionsansprüche in Deutschland, Österreich, Schweiz:

Bei Immobilienkauf gelten 3% des notariell beglaubigten Kaufpreises
(vom Käufer zu zahlen)
Die vom Verkäufer (Auftraggeber) zu zahlende Provisionshöhe beträgt ebenfalls 3% des notariell beglaubigten Kaufpreises jeweils zzgl. ges. MWST, fällig bei Vertragsunterzeichnung.

Bei Zustandekommen eines Pachtvertrages gelten 3 Monatspachten zzgl. MWST. als jeweils vom Pächter und Verpächter zu zahlende Provisionshöhe (Gesamt 6 Monatspachten) fällig bei Vertragsunterzeichnung.

Bei Abschluss von Arbeits- oder Angestelltenverhältnissen statt Pachtvertrag:
Sollte ein Pachtinteressent (noch) nicht als Pächter, sondern vorerst oder auf lange Sicht als leitende Führungskraft (Manager/Direktor/Geschäftsführer etc.) in einen Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Verpächter eintreten, hat der Verpächter eine Vermittlungsprovision von 3 Bruttomonatslöhnen zzgl. der gesetzl. MWST zu zahlen.
Der Bewerber für eine Führungsposition hat für die Vermittlung einer Anstellung 1 Bruttomonatslohn zzgl. der gesetzl. MWST zu zahlen.
Bei späterem Zustandekommen eines Pachtvertrages werden die bereits bezahlten Provisionen für Anstellungsvermittlung mit dem dann entstehendem Provisionsanspruch für Pächtervermittlung vollständig verrechnet.

Bei nachgewiesener Nichtachtung der Verschwiegenheitsverpflichtung ist die volle, angegebene Provisionshöhe zu entrichten.

Im gewerblichen Bereich gilt die Käuferprovision unabhängig von der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Sollte kein Vertrag zustande kommen, waren alle unsere Dienste kostenlos.

Ich akzeptiere und verstehe den Inhalt dieser Erklärung und erkenne durch die Anforderung der Informationen zu dem betreffenden Objekt deren Rechtsverbindlichkeit auch ohne meine Unterschrift ausdrücklich an.
Eine Kopie der AGB, den Bestimmungen zur Datenschutz, die Widerrufsbelehrung, sowie einen LINK zum Widerrufsformular habe ich erhalten.
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